Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Kosten
und deren Übernahme für meine verschiedenen Angebote.

Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie gehört zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen, weshalb diese die Kosten in der Regel übernehmen. Dazu muss nach der Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen, deren Kosten in jedem Fall von der Kasse getragen werden, ein Antrag auf Kostenübernahme der weiteren Behandlung an die Krankenkasse gestellt werden, in dem die Notwendigkeit einer Psychotherapie begründet wird.

Mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die Abrechnung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Privat Versicherte

In welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten einer Psychotherapie trägt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Deshalb sollten Sie sich vor dem Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse nach der Übernahme der Kosten und den vorzulegenden Unterlagen erkundigen. Dafür können Sie gerne meine Checkliste verwenden,
in der alle wichtigen Fragen aufgeführt sind.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für eine Sitzung (50 Minuten) werden dementsprechend 100,55€ berechnet.

Beihilfe

Sind Sie beilhilfeberechtigt, werden die Psychotherapiekosten anteilig von Ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle übernommen. Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag kann zudem ein Eigenanteil anfallen.
Bitte informieren Sie sich vor dem Therapiebeginn, in welchem Umfang die Kosten der Psychotherapie übernommen werden
und welche Unterlagen dafür einzureichen sind.

Die Behandlung wird ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit 100,55€ je Sitzung (50 Minuten) abgerechnet.

Selbstzahler

Auf Wunsch ist es auch möglich, die Psychotherapie selbst zu finanzieren.
Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen je Sitzung à 50 Minuten 100,55€.

Paartherapie

Paartherapie ist weder eine Leistung der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherungen. Die Kosten müssen deshalb selbst übernommen werden. Das Honorar richtet sich dem Umfang der Beratung und Anliegen und wird individuell vereinbart. Es beinhaltet die Therapieplanung, sowie die Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen.

Beratung/Coaching

Beratung und Coaching werden von den Krankenkassen nicht finanziert, weswegen sie privat gezahlt werden müssen.
Je nach Art und Umfang des Anliegens wird das Honorar individuell vereinbart.